Schützenbruderschaft St. Josef Kühlsen e.V. 1593
Datenschutzordnung
über die Erhebung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
1. Allgemeine Grundsätze
Die St. Josef Schützenbruderschaft Kühlsen
- beachtet die Grundprinzipien des Datenschutzes (Art.5 DSGVO). Dazu zählen Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz, Zweckbindung sowie Datenminimierung im Zusammenhang personenbezogener Mitgliederdaten,
- sichert personenbezogene Daten durch Verschluss (manuelle Dokumentation) bzw. Passwortschutz (elektronische Datenverarbeitung) und führt ein Verzeichnis zugangsberechtigter Vorstandsmitglieder, deren Zahl fünf Personen nicht übersteigt,
- bestimmt bis auf Weiteres keinen Datenschutzbeauftragten, sofern die Zahl der Nutzungsberechtigten zehn nicht übersteigt und die Datenverarbeitung nicht Hauptzweck des Vereins ist,
- schließt eine Cloud-Speicherung außerhalb der Europäischen Union ausdrücklich aus, indem Festplattenspeicherung erfolgt bzw. Server im Inland (e-Vewa) genutzt werden,
- beachtet insbesondere die erhöhten Anforderungen der Datenspeicherung minderjähriger Vereinsmitglieder.
2. Umfang der Datenerhebung (Verarbeitungsverzeichnis)
- Zur Mitgliederverwaltung werden folgende Grunddaten erhoben: Name, Anschrift, Geb. Datum, Bankverbindung.
- Zu Satzungszwecken (Heimat- und Brauchtumspflege) werden folgende Daten erhoben: Jubiläen, Funktionen, Würden und Verdienste, der Erhalt von Auszeichnungen, Wettkampfergebnisse sowie archivwürdige Ereignisse im Zusammenhang des Mitglieds.
- Zur Vorstandsarbeit werden von Vorstands- und Funktionsträgern Kontaktdaten wie Telefon, E-Mail sowie Angaben über Funktion/Qualifikation sowie Lehrgängen erhoben.
- Das mit der Datenverarbeitung befasste Vorstandsmitglied sowie der Ort der Datenspeicherung sind beim geschäftsführenden Vorstand zu erfragen.
- Ohne Einwilligung ist eine Datenverarbeitung nur der Grunddaten erlaubt, die zur Erfüllung des Vertrages über die Mitgliedschaft erforderlich sind und vom Mitglied dafür mitgeteilt wurden (Wolff/Brink, Kommentar zum Datenschutzrecht, Rn. 30 zu Art. 6 Abs.1 lit. b DSGVO).
- Der Nachweis der Einwilligung weiterer mitgliederbezogener Daten für die Erfüllung satzungsgemäßer Vereinszwecke gilt mit der Begründung und Dauer der Mitgliedschaft konkludent-widerruflich als erbracht. Das Mitglied signalisiert mit seiner Mitgliedschaft und der notwendigen Akzeptanz der Satzung seine Bereitschaft zur satzungskonformen Datennutzung (Wolff/Brink, Kommentar zum Datenschutzrecht, Rn. 81 zu Art 7. DSGVO).
- Bei Annahme der Vorstandsposition oder Qualifikation als Schieß- oder Jugendgruppenleiter gilt die Zustimmung ebenso konkludent-widerruflich als erbracht (a.a.O., Art 7. DSGVO).
- Die Bruderschaft hält darüber hinaus eine Einwilligungserklärung gem. Art 6 DSGVO im Einzelfall für seine Mitglieder bereit.
4. Datennutzung durch Dritte
- Der Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V. (BHDS) sowie der Bund der St. Seb. Schützenjugend (BdSJ) sind als Dachverband datenschutzrechtlich Dritte.
- Gleiches gilt für die Gliederungen der Bezirks- und Diözesanebene sowie für die Europäische Gemeinschaft Historischer Schützen (EGS).
- Die Datenspeicherung und Nutzung dient dem satzungsgemäßen Ziel der Verbandsmitgliedschaft sowie der Ermöglichung des Erhalts von Auszeichnungen bzw. Teilnahme an Schießwettbewerben sowie waffenrechtlichen Befürwortung als anerkannter Schießsportverband.
- Die Einwilligung zur Datenverarbeitung durch den Bund (IT-Programm eVewa) sowie durch die verbandlichen Ebenen (Bezirk, Diözese) gilt mit der Begründung einer Mitgliedschaft konkludent-widerruflich als erbracht (Art. 7 DSGVO).
- Die Verarbeitung innerhalb von e-Vewa erfolgt auf Basis des vom Bund im Einvernehmen mit dem Landesdatenschutzbeauftragten NRW erstellten Datenschutzkonzeptes.
- Darüber hinausgehende Weitegabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung des Mitglieds im Einzelfall.
- Eine Datenweitergabe zu Werbezwecken bzw. Nutzung außerhalb der satzungsgemäßen Zwecke ist ausgeschlossen.
5. Datenlöschung
- Eine Datenlöschung (Grunddaten) hat zu erfolgen, sobald die Daten für die Mitgliederverwaltung nicht mehr benötigt werden, z.B. bei Austritt/Tod, bzw. wenn das Mitglied ausdrücklich einer Nutzung widerspricht. Letzteres kann zur Auflösung des Vertragsverhältnisses (Mitgliedschaft) führen.
- Ein Widerspruch gegen die Datennutzung Dritter ist möglich. Die Löschung im IT-Programm eVewa führt allerdings zum Ausschluss des Erhalts von Auszeichnungen des Verbandes sowie zum Ausschluss von Wettkämpfen ab Bezirksebene.
- Um seiner satzungsgemäßen Aufgabe als Traditionsverein gerecht zu werden, speichert die Schützenbruderschaft auch nach Aufgabe der Vorstandsfunktion oder Beenden der Mitgliedschaft für die Nachwelt erhaltenswerte Informationen. Gleiches gilt für archivierte personenbezogene Foto- und Filmaufnahmen sowie zeitgeschichtliche Dokumente.
6. Veröffentlichung und Speicherung von Text und Bild
- Für die Verbreitung und Veröffentlichung personenbezogener Fotos, Filmaufnahmen und Texte gelten im Einklang stehende Gesetze des jeweiligen EU-Mitgliedslandes (Art. 85 Abs. 1 DSGVO). Diese Öffnungsklausel schafft den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, anpassende Regeln die sich herausgebildet haben, weiterhin beizubehalten. Somit gilt § 23 Kunsturhebergesetz in der geltenden Fassung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der DSGVO.
- Foto- und Filmveröffentlichungen sind ohne Zustimmung im Rahmen des Kunsturhebergesetzes möglich, sofern der öffentliche Charakter überwiegt (z.B. zufällige Bilder einer nicht näher definierten Gruppe eines Schützenumzuges bzw. von Festveranstaltungen). Sofern eine Identifizierung und Unterrichtung für eine nicht näher bestimmte Personengruppe nur unter Aufwand möglich ist, kann diese unterbleiben (
- Eine zielgerichtet und anlassbezogen abgebildete Einzelperson wird zur „Person der Zeitgeschichte“, die von einer Berichterstattung und Veröffentlichung ausgehen muss. Dies gilt sowohl für Printmedien und Aushänge als auch in digitaler Form (Internet) und umfasst sowohl Texte als auch Bilder.
- Eine anlassbezogene Presseberichterstattung - auch im Verbandsorgan „Der Schützenbruder“ unter Veröffentlichung personenbezogener Daten und Fotos bei der Bekanntgabe von Majestäten und Funktionsträgern, Pokalsiegern, Jubiläen und Verdiensten ist im öffentlichen Interesse.
- Die Einwilligung gilt konkludent widerruflich als erteilt, sofern die betroffene Person nicht unmittelbar widerspricht. Bei Minderjährigen hat der Einwand durch Erziehungsberechtigte zu erfolgen.
- Die über die aktuelle Berichterstattung bzw. Veröffentlichung hinausgehende Speicherung dient als Traditionsverband insbesondere zur Fortschreibung der Chronik und stellt somit eine satzungsgemäße Datenspeicherung dar.
7. Mitgliederinformation, Melde- und Benachrichtigungspflicht
- Diese Datenschutzordnung gilt als Verfahrensverzeichnis sowie Mitgliederinformation gem. Art. 6 DSGVO.
- Diese Datenschutzordnung ist den Mitgliedern in geeigneter Weise bekannt zu geben und Mitgliedern auf Verlangen vorzulegen bzw. auszuhändigen.
- Das Mitglied hat das Recht, konkrete Auskunft über seine personenbezogen erhobenen Daten, deren Speicherort und konkrete Nutzung beim geschäftsführenden Vorstand zu erhalten.
- Einwilligungen zur Datennutzung sowie Widerrufe (Löschungsanträge) sind umgehend schriftlich an den geschäftsführenden Vorstand zu richten.
- Hinweise auf Datenschutzverstöße hat der geschäftsführende Vorstand umgehend und unmittelbar der Aufsichtsbehörde - Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW - anzuzeigen (Art. 34 DSGVO).
8. Spenden
- Als gemeinnütziger Verein hat die Bruderschaft die rechtliche Verpflichtung, Name und Anschrift des Zuwendenden zu speichern (§ 50 Einkommenssteuer-DurchführungsVO).
9. Inkrafttreten
Die Datenschutzordnung der Schützenbruderschaft St. Josef Kühlsen e.V. 1593 wurde am 18.01.2019 durch den geschäftsführenden Vorstand beschlossen und gilt für die Datenerhebung und -speicherung sowie Veröffentlichungen, die ab dem 19.01.2019 erfolgen.